Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeines 
Das Jugendferienheim Sprötze wird von dem Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V. betrieben.  

Mit einer Reservierung/Buchung im Jugendferienheim entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Verein Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V. und der Gastgruppe. 

Anmeldung und Vertragsabschluss 
Eine Reservierung im Jugendferienheim ist in der Regel ab einer Gruppengröße von 20 Personen möglich und es gilt grundsätzlich eine Mindestaufenthaltsdauer von einem Verpflegungstag. Ausnahmen in der Gruppengröße (z.B. integrative Gruppen) bedürfen der vorherigen Absprache. 
Eine Reservierung kann telefonisch, schriftlich (Brief oder Mail) oder online erfolgen. 
Mit der Rücksendung des unterschriebenen Buchungsvertrages ist eine Buchung im Jugendferienheim rechtswirksam und verbindlich. 

Mit der Anmeldung (Rücksendung des unterschriebenen Buchungsvertrages) erkennen Sie die aktuellen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Jugendferienheimes Sprötze und des Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V. an.   

An- und Abreise 
Damit eine Reinigung der Räume durchgeführt werden kann, gelten in der Regel folgende Ankunfts- und Abfahrtszeiten:  

  • Anreise Montag bis Donnerstag ab 11:00 Uhr, Freitag ab 17:00 Uhr,  
  • Abreise Montag bis Freitag bis 10:00 Uhr, Sonntag nach Vereinbarung 
  • Die Schlafräume sind am Abreisetag vor dem Frühstück zu räumen und besenrein zu hinterlassen.   

Vertragsbedingungen 
Spätestens 30 Tage vor der Anreise benötigen wir einige Informationen, die Sie uns per Mail (jugendferienheim@t-online.de) oder telefonisch (04186/7379) übermitteln können: 

  • Eine Mitteilung über die genaue Anzahl der Personen, 
  • besondere Verpflegungswünsche (vegetarisch, Verzicht auf Schweinefleisch, Unverträglichkeiten, Allergien, etc.), 
  • Anreisezeit, Abreisezeit (wichtig für evtl. Gepäcktransport ab Bhf.Sprötze?) 
  • Wunsch nach Bettwäsche (sofern dies noch nicht auf dem Vertrag angegeben wurde). 
  • Wunsch einer Grillmahlzeit als Ersatz für das Abendessen  

Bezahlung und Rechnungsstellung 

10 Wochen vor Reisebeginn ist eine Anzahlung gemäß den Vertragsunterlagen fällig, welche auf das Konto des Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V. zu erfolgen hat. Die Restzahlung erfolgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. 
Weicht die anreisende Personenanzahl mehr als 10% von der ab der 10. Woche vor Reisebeginn angemeldeten Personenanzahl ab, werden für die angemeldeten nicht angereisten Personen 40% des Tagessatzes berechnet.
Alle Zahlungen müssen auf das Konto des Vereins
 
Deutschen Schreberjugend Hamburg e.V. 
Hamburger Sparkasse
BIC:  HASPDEHHXXX 
IBAN: DE63 2005 0550 1057 2144 11 

erfolgen.
Das Zahlungsziel für die Abschlussrechnung ist 14 Tage. 

Stornierung einer bestehenden Buchung durch den Gast

Wir bitten um Verständnis, dass wir für eine nicht angetretene Fahrt verbindlich angemeldeter Gruppen Stornierungsgebühren in Rechnung stellen: 

  • Stornierung ab 16 Wochen vor Reisebeginn 25 % der Gesamtkosten  
  • Stornierung ab 10 Wochen vor Reisebeginn 40% der Gesamtkosten  
  • Stornierung ab 6 Wochen vor Reisebeginn 100% der Gesamtkosten 
  • Sollte eine Ersatzbelegung möglich sein und erfolgen, entfällt die Stornogebühr und eine evtl. getätigte Anzahlung wird erstattet. 
  • Bei einer Stornierung ihrer Reise durch staatlich verordnete Reiseverbote und/oder Beherbergungsverbote entfällt die Stornogebühr 
  • Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich, entweder per Brief, Fax oder Mail, zu erfolgen. 

Preisanpassung/Inflationsausgleich
Die vertraglich zugrunde gelegten Preise für Übernachtung und Verpflegung sind auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses geltenden durchschnittlichen Kosten, insbesondere für Energie, Lebens- und Reinigungsmittel, kalkuliert. 
Angesichts der aktuellen Preisdynamik bei Energie- und Lebensmittelkosten können mit Blick auf den zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Aufenthalt im Jugendferienheim Sprötze Preisschwankungen nicht ausgeschlossen werden.   
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es hier zu einem partnerschaftlichen, fairen Ausgleich des daraus resultierenden Risikos kommen muss.  
Daher vereinbaren sie mit Vertragsabschluss, für den Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Aufenthalt im Jugendferienheim Sprötze ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt, folgendes:                                           
Erhöhen oder vermindern sich nach Vertragsabschluss die durchschnittlichen Marktpreise für Energie, Lebens- und Reinigungsmittel um mehr als 10 Prozent, sind die Preise für Übernachtung und Verpflegung auf Verlangen einer Vertrags-partei um diesen Faktor anzupassen.  
Die Erhöhung bzw. Verringerung der Preise um den geltend gemachten Faktor ist auf Verlangen der jeweils anderen Vertragspartei nachzuweisen. 

Haftung 
Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Personal des Jugendferienheimes unverzüglich mitzuteilen. 

  • Die Klassen oder Gruppen haften für entstandene oder verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Die Kosten werden nach den ortsüblichen Handwerkerpreisen ermittelt.  
  • Der Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten.  
  • In allen Räumen gilt Rauchverbot.  
  • Bei Diebstahl / Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen des Nutzers haftet nicht das Jugendferienheim Sprötze oder der Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V.. Dies schließt auch auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge und mitgebrachte Fahrräder ein.   

Sonstiges 

  • Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Schlaf- und Essenräume. 
  • Eine Nutzung der Mehrbettzimmer als Einzel- oder Doppelzimmer ist mit weiteren Kosten verbunden und nur nach vorheriger Absprache möglich.
  • Die Bereitstellung weiterer Räume (z.B. als Seminarräume) erfolgt nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis.  
  • Für Tagesausflüge wird nach Absprache mit dem Heimpersonal gern ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. Dies ist mit der Heimleitung im Vorfeld abzusprechen. Die Abendmahlzeit wird dann als warme Mahlzeit gereicht. 
  • Unsere Gäste benötigen dreiteilige Bettwäsche (Bettlaken, Kopfkissen- und Bettbezug). Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. 
  • Sämtliche benutzte Schlaf- und Seminarräume sind besenrein zu hinterlassen.  
  • Einzelne Leistungen (Übernachtung oder Verpflegung), die nicht in Anspruch genommen werden, können wir ihnen leider nicht gutschreiben. 
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet (z.B. Therapiehund) und im Vorfeld mit der Heimleitung abzustimmen. 

.

Hamburg/Buchholz Stand: September 2023